Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
14. Bildung, Wissenschaft,
Forschung
94.056 |
Fachhochschulen. Bundesgesetz
|
|
Hautes écoles spécialisées.
Loi |
Botschaft: 30.05.1994 (BBl III, 789 / FF III, 777)
Ausgangslage
Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat die Schaffung von
Fachhochschulen und legt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.
In sachlichem Zusammenhang mit der Schaffung von
Fachhochschulen steht die Einführung der Berufsmaturität.
Die Schaffung von Fachhochschulen bewegt sich im Rahmen der
Legislaturplanung für die Jahre 1991 bis 1995 (Ziel 28). Das Vorhaben steht in Einklang
mit dem 1992 verabschiedeten Bericht über die Technologiepolitik des Bundes und bildet
einen Teil des Revitalisierungsprogramms für die schweizerische Wirtschaft.
Mit der Aufwertung der Höheren Fachhochschulen der Stufe
HTL/HWV/HFG zu Fachhochschulen werden hauptsächlich die folgenden Ziele angestrebt:
- Erweiterung des Hochschulangebotes in der Schweiz durch
berufsorientierte Ausbildungsgänge auf Hochschulstufe und damit die Sicherung des
Nachwuchses an praktisch und wissenschaftlich ausgebildeten Kaderleuten für die
Wirtschaft;- Aufwertung der Studiengänge auf nationaler und internationaler Ebene und
Stärkung der Europafähigkeit der Diplome;
- Schaffung von attraktiven Weiterbildungsmöglichkeiten für
Berufsleute und dadurch gleichzeitig Aufwertung der Berufsbildung;
- Erweiterung des Leistungsauftrages (bisher nur Unterricht)
durch ein verbessertes Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen, durch ein Engagement in
anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung sowie durch Dienstleistungen zugunsten
der Wirtschaft (Wissens- und Technologietransfer);
- Verbesserung der Koordination unserer Bildungssysteme in
Bund und Kantonen;
- Finanzielle Unterstützung der Fachhochschulen durch den
Bund; Gewährleistung hoher Qualität;
- Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.
Eine Aufwertung zu Fachhochschulen kommt für folgende
Schultypen in Frage:
- die im Berufsbildungsgesetz und im Landwirtschaftsgesetz
erwähnten Höheren Technischen Lehranstalten (Ingenieurschulen HTL),
- die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und
- die Höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG).
Für die Schaffung von Fachhochschulen in der
Regelungskompetenz des Bundes sind in den Jahren 1996 bis 2003 für Bund und Kantone
Gesamtkosten von 5,4 Mia. Franken geplant, die sich folgendermassen aufschlüsseln lassen:
- Bau- und Betriebskosten für die Fachhochschulen: 3,9 Mia.
Franken
- Betriebskosten der Höheren Fachschulen heutigen Zuschnitts:
1,5 Mia. Franken
Die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kantonen ist
Gegenstand der Gesetzgebung. Grundsätzlich beteiligt sich der Bund während der
Aufbauphase (1996 - 2003) subsidiär in Prozenten der Gesamtkosten: Demzufolge entfallen
auf den Bund in der Zeit von 1996 bis 2003 Kosten von 1,6 Mia. Franken. Dies entspricht
einem Mehraufwand von 600 Mio. Franken gegenüber der Fortführung der bisherigen Schulen.
Nach Ablauf der Reformphase soll vom System der Subventionierung der Fachhochschulen mit
Prozenten der Gesamtkosten zu einer mindestens teilweise leistungsabhängigen
Subventionierung übergegangen werden.
Verhandlungen
SR |
25.01.1995 |
AB 1995, 32 |
NR |
18.-19.09.1995 |
AB 1995, 1734 |
SR |
26.09.1995 |
AB 1995, 905 |
NR |
03.10.1995 |
AB 1995, 2048 |
SR |
04.10.1995 |
AB 1995, 1012 |
SR/NR |
06.10.1995 |
Schlussabstimmung (43:1 / 164:2) |
Die meisten Einwände die im Ständerat vorgebracht
wurden, betrafen nicht den Inhalt der künftigen Fachhochschulen, sondern die Finanzen.
Verschiedene Ratsherren fragten sich woher der Bund das Geld nehmen wolle. Bundesrat
Delamuraz sagte, dass die 600 Millionen Franken für die Jahre 1996 - 2003, die dem Bund
aus den Fachhochschulen erwachsen, weder besonders viel seien, noch bildeten spätere
Diskussionen im Rahmen der jeweiligen Finanzpläne ein Tabu. In der Detailberatung
beschloss der Ständerat, dass die Fachhochschulen nicht nur Fachwissen vermitteln,
sondern auch Allgemeinbildung. Die Forschung bleibt im Gegensatz zu jener an
traditionellen Hochschulen rein anwendungsorientiert. Der normale Weg an die
Fachhochschulen führt über die Berufsmatura. Auch Maturanden und Maturandinnen haben
Zutritt, wenn sie über eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der
gewählten Studienrichtung verfügen.
Ein Antrag Onken (S, TG) längere Studien als drei Jahre
anzustreben und kürzere auszuschliessen wurde mit 27 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Onken (S,
TG) wollte mit einem weiteren Antrag ebenfalls eine feste finanzielle Zusicherung für den
Aufstieg von Ausbildungsstätten für Kunst oder Pädagogik, im Gesundheits- oder
Sozialbereich. Der Vorschlag wurde jedoch mit 36 zu 3 Stimmen zugunsten der Kann-Form
abgelehnt. Rüesch (R, SG) scheiterte ebenfalls mit dem Antrag, die Option für
zusätzliche Fachhochschulen aus dem Gesetz zu streichen.
Im Nationalrat umschrieb der Kommissionssprecher
Bundi (S, GR) die grossen Hoffnungen, die allgemein in die Fachhochschulen gesetzt werden:
Die einen erwarten einen Innovationsschub und eine Beitrag zur Revitalisierung der
Wirtschaft, die andren eine Aufwertung des schweizerischen Berufsbildungssystem und die
Europafähigkeit der Diplome. Bundi forderte, auch die Lehre müsse wieder attraktiver
werden. Sonst klappe die Verbindung zu den künftigen Fachhochschulen nicht. Diesen Faden
nahmen in der Eintrittsdebatte verschiedene Rednerinnen und Redner auf. Eintreten auf die
Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung entschied der Nationalrat unter anderem
gegen folgende Zusätze seiner Kommissionsmehrheit: Gegen den Vorschlag, nicht nur
technische und kaufmännische Fachhochschulen anzuerkennen und zu subventionieren -
sondern beispielsweise auch sozialwissenschaftliche oder medizinisch ausgerichtete. Der
Rat beliess es bei einer Kann-Formel (88:59 Stimmen); gegen die Aufforderung, Frauen und
Männer auch im Fachhochschulbereich gleichzustellen, auf allen Stufen und in allen
Gremien (83:59 Stimmen); gegen ausdrückliche Mitwirkungsrechte aller
Fachhochschulangehörigen in Lehre, Forschung und Planung (60:52 Stimmen); gegen
gemeinsame Mehrjahrespläne von Fachhochschulen und Universitäten (90:48 Stimmen). In der
Frage der Qualifikationen der Fachhochschuldozenten setzte sich die Kommissionsmehrheit
jedoch mit 89:60 Stimmen durch. Zusätzlich zu einem abgeschlossenen Hochschulstudium und
einer mehrjährigen Berufserfahrung verlangte sie auch "ausgewiesene didaktische
Qualifikationen". Auch Bundesrat Delamuraz stellte sich im Rat fast immer gegen die
neuen Vorschläge der Kommission. Seine Hauptargumente: Das Geld reiche vorerst nur für
technische und kaufmännische Fachhochschulen. Später könnten aber durchaus weitere
Bereiche dazukommen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 89:2 Stimmen und bei 37
Enthaltungen angenommen.
In der Differnzbereinigung schloss sich der Ständerat
in den meisten Fällen dem Nationalrat an. In einem Punkt ging er jedoch über den
Nationalrat hinaus. Mit 31:4 stimmte er dafür, dass der Bund Finanzhilfen an die
Betriebskosten von Fachhochschulstudiengängen im Zuständigkeitsbereich der Kantone
leisten kann, der Nationalrat hatte in der Erstberatung ebenfalls mit 90:38 Stimmen dafür
gestimmt, aber das absolute Mehr von 101 Stimmen verpasst. Auf der Strecke blieb im
Ständerat ein Vorschlag des Nationalrates, das Studium an traditionellen und
Fachhochschulen im Gesetz ausdrücklich als "gleichwertig" zu bezeichnen.
Der Nationalrat beharrte stillschweigend darauf, ins
Gesetz auch die Forstwirtschaft aufzunehmen. Der Ständerat hatte es für unnötig
erachtet, zwischen der Abteilung für Forstwirtschaft an der ETH und den beiden
Försterschulen noch eine weitere Ausbildungsstufe zu schaffen. Mit 124:12 Stimmen
erklärte sich der Nationalrat damit einverstanden, dass der Bund fakultativ auch
Fachhochschulen im kantonalen Bereich unterstützen kann. Die übrigen Differenzen waren
von geringerer Tragweite und wurden ausgeräumt. Mit 78:56 Stimmen verzichtete der Rat
darauf, die Ausbildung an den universitären Hochschulen und an den Fachhochschulen
ausdrücklich als "gleichwertig" zu bezeichnen.
|