Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

14. Bildung, Wissenschaft, Forschung

94.056 Fachhochschulen. Bundesgesetz
Hautes écoles spécialisées. Loi

Botschaft: 30.05.1994 (BBl III, 789 / FF III, 777)

Ausgangslage

Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat die Schaffung von Fachhochschulen und legt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.

In sachlichem Zusammenhang mit der Schaffung von Fachhochschulen steht die Einführung der Berufsmaturität.

Die Schaffung von Fachhochschulen bewegt sich im Rahmen der Legislaturplanung für die Jahre 1991 bis 1995 (Ziel 28). Das Vorhaben steht in Einklang mit dem 1992 verabschiedeten Bericht über die Technologiepolitik des Bundes und bildet einen Teil des Revitalisierungsprogramms für die schweizerische Wirtschaft.

Mit der Aufwertung der Höheren Fachhochschulen der Stufe HTL/HWV/HFG zu Fachhochschulen werden hauptsächlich die folgenden Ziele angestrebt:

  • Erweiterung des Hochschulangebotes in der Schweiz durch berufsorientierte Ausbildungsgänge auf Hochschulstufe und damit die Sicherung des Nachwuchses an praktisch und wissenschaftlich ausgebildeten Kaderleuten für die Wirtschaft;- Aufwertung der Studiengänge auf nationaler und internationaler Ebene und Stärkung der Europafähigkeit der Diplome;
  • Schaffung von attraktiven Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufsleute und dadurch gleichzeitig Aufwertung der Berufsbildung;
  • Erweiterung des Leistungsauftrages (bisher nur Unterricht) durch ein verbessertes Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen, durch ein Engagement in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung sowie durch Dienstleistungen zugunsten der Wirtschaft (Wissens- und Technologietransfer);
  • Verbesserung der Koordination unserer Bildungssysteme in Bund und Kantonen;
  • Finanzielle Unterstützung der Fachhochschulen durch den Bund; Gewährleistung hoher Qualität;
  • Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.

Eine Aufwertung zu Fachhochschulen kommt für folgende Schultypen in Frage:

  • die im Berufsbildungsgesetz und im Landwirtschaftsgesetz erwähnten Höheren Technischen Lehranstalten (Ingenieurschulen HTL),
  • die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und
  • die Höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG).

Für die Schaffung von Fachhochschulen in der Regelungskompetenz des Bundes sind in den Jahren 1996 bis 2003 für Bund und Kantone Gesamtkosten von 5,4 Mia. Franken geplant, die sich folgendermassen aufschlüsseln lassen:

  • Bau- und Betriebskosten für die Fachhochschulen: 3,9 Mia. Franken
  • Betriebskosten der Höheren Fachschulen heutigen Zuschnitts: 1,5 Mia. Franken

Die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kantonen ist Gegenstand der Gesetzgebung. Grundsätzlich beteiligt sich der Bund während der Aufbauphase (1996 - 2003) subsidiär in Prozenten der Gesamtkosten: Demzufolge entfallen auf den Bund in der Zeit von 1996 bis 2003 Kosten von 1,6 Mia. Franken. Dies entspricht einem Mehraufwand von 600 Mio. Franken gegenüber der Fortführung der bisherigen Schulen. Nach Ablauf der Reformphase soll vom System der Subventionierung der Fachhochschulen mit Prozenten der Gesamtkosten zu einer mindestens teilweise leistungsabhängigen Subventionierung übergegangen werden.

Verhandlungen

SR 25.01.1995 AB 1995, 32
NR 18.-19.09.1995 AB 1995, 1734
SR 26.09.1995 AB 1995, 905
NR 03.10.1995 AB 1995, 2048
SR 04.10.1995 AB 1995, 1012
SR/NR 06.10.1995 Schlussabstimmung (43:1 / 164:2)

Die meisten Einwände die im Ständerat vorgebracht wurden, betrafen nicht den Inhalt der künftigen Fachhochschulen, sondern die Finanzen. Verschiedene Ratsherren fragten sich woher der Bund das Geld nehmen wolle. Bundesrat Delamuraz sagte, dass die 600 Millionen Franken für die Jahre 1996 - 2003, die dem Bund aus den Fachhochschulen erwachsen, weder besonders viel seien, noch bildeten spätere Diskussionen im Rahmen der jeweiligen Finanzpläne ein Tabu. In der Detailberatung beschloss der Ständerat, dass die Fachhochschulen nicht nur Fachwissen vermitteln, sondern auch Allgemeinbildung. Die Forschung bleibt im Gegensatz zu jener an traditionellen Hochschulen rein anwendungsorientiert. Der normale Weg an die Fachhochschulen führt über die Berufsmatura. Auch Maturanden und Maturandinnen haben Zutritt, wenn sie über eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen.

Ein Antrag Onken (S, TG) längere Studien als drei Jahre anzustreben und kürzere auszuschliessen wurde mit 27 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Onken (S, TG) wollte mit einem weiteren Antrag ebenfalls eine feste finanzielle Zusicherung für den Aufstieg von Ausbildungsstätten für Kunst oder Pädagogik, im Gesundheits- oder Sozialbereich. Der Vorschlag wurde jedoch mit 36 zu 3 Stimmen zugunsten der Kann-Form abgelehnt. Rüesch (R, SG) scheiterte ebenfalls mit dem Antrag, die Option für zusätzliche Fachhochschulen aus dem Gesetz zu streichen.

Im Nationalrat umschrieb der Kommissionssprecher Bundi (S, GR) die grossen Hoffnungen, die allgemein in die Fachhochschulen gesetzt werden: Die einen erwarten einen Innovationsschub und eine Beitrag zur Revitalisierung der Wirtschaft, die andren eine Aufwertung des schweizerischen Berufsbildungssystem und die Europafähigkeit der Diplome. Bundi forderte, auch die Lehre müsse wieder attraktiver werden. Sonst klappe die Verbindung zu den künftigen Fachhochschulen nicht. Diesen Faden nahmen in der Eintrittsdebatte verschiedene Rednerinnen und Redner auf. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung entschied der Nationalrat unter anderem gegen folgende Zusätze seiner Kommissionsmehrheit: Gegen den Vorschlag, nicht nur technische und kaufmännische Fachhochschulen anzuerkennen und zu subventionieren - sondern beispielsweise auch sozialwissenschaftliche oder medizinisch ausgerichtete. Der Rat beliess es bei einer Kann-Formel (88:59 Stimmen); gegen die Aufforderung, Frauen und Männer auch im Fachhochschulbereich gleichzustellen, auf allen Stufen und in allen Gremien (83:59 Stimmen); gegen ausdrückliche Mitwirkungsrechte aller Fachhochschulangehörigen in Lehre, Forschung und Planung (60:52 Stimmen); gegen gemeinsame Mehrjahrespläne von Fachhochschulen und Universitäten (90:48 Stimmen). In der Frage der Qualifikationen der Fachhochschuldozenten setzte sich die Kommissionsmehrheit jedoch mit 89:60 Stimmen durch. Zusätzlich zu einem abgeschlossenen Hochschulstudium und einer mehrjährigen Berufserfahrung verlangte sie auch "ausgewiesene didaktische Qualifikationen". Auch Bundesrat Delamuraz stellte sich im Rat fast immer gegen die neuen Vorschläge der Kommission. Seine Hauptargumente: Das Geld reiche vorerst nur für technische und kaufmännische Fachhochschulen. Später könnten aber durchaus weitere Bereiche dazukommen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 89:2 Stimmen und bei 37 Enthaltungen angenommen.

In der Differnzbereinigung schloss sich der Ständerat in den meisten Fällen dem Nationalrat an. In einem Punkt ging er jedoch über den Nationalrat hinaus. Mit 31:4 stimmte er dafür, dass der Bund Finanzhilfen an die Betriebskosten von Fachhochschulstudiengängen im Zuständigkeitsbereich der Kantone leisten kann, der Nationalrat hatte in der Erstberatung ebenfalls mit 90:38 Stimmen dafür gestimmt, aber das absolute Mehr von 101 Stimmen verpasst. Auf der Strecke blieb im Ständerat ein Vorschlag des Nationalrates, das Studium an traditionellen und Fachhochschulen im Gesetz ausdrücklich als "gleichwertig" zu bezeichnen.

Der Nationalrat beharrte stillschweigend darauf, ins Gesetz auch die Forstwirtschaft aufzunehmen. Der Ständerat hatte es für unnötig erachtet, zwischen der Abteilung für Forstwirtschaft an der ETH und den beiden Försterschulen noch eine weitere Ausbildungsstufe zu schaffen. Mit 124:12 Stimmen erklärte sich der Nationalrat damit einverstanden, dass der Bund fakultativ auch Fachhochschulen im kantonalen Bereich unterstützen kann. Die übrigen Differenzen waren von geringerer Tragweite und wurden ausgeräumt. Mit 78:56 Stimmen verzichtete der Rat darauf, die Ausbildung an den universitären Hochschulen und an den Fachhochschulen ausdrücklich als "gleichwertig" zu bezeichnen.

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